Therapien
- Schmerztherapie
- Phytotherapie und Komplexhomöopathie
- Spagyrik
- Entgiftungs- und Ausleitungsverfahren
- Akupunktur
- Schädelakupunktur
- Laserakupunktur
- Ohrakupunktur
- Injektionstherapie
- Hochfrequenztherapie
Kosten
Behandlungen können nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker.
Private Krankenkassen sowie Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Heilpraktikerkosten für die Behandlung voll oder zum überwiegenden Teil.
Private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen in der Regel die Heilpraktikerkosten für die Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, welche Kosten von dieser getragen werden.
Der Rechnungsbetrag für meine erbrachte Leistung ist direkt an mich zu bezahlen und kann von Ihrer Zusatzversicherung dann an Sie zurückerstattet werden.